Informationen und Formulare zur Einschulung.

Anmeldung für Schulanfänger des Schuljahres 2018/19:
Montag (20.03.17) und Mittwoch (22.03.17) jeweils von 15:00 – 18:00 Uhr im Sekretariat der GPGS.

Anmeldung für Kann-Kinder 1)  des Schuljahres 2017/18:
Ebenfalls  Montag (20.03.17) und Mittwoch (22.03.17) jeweils von 15:00 – 18:00 Uhr im Sekretariat der GPGS.

Wer muss bzw. kann eingeschult werden (nach § 64 Abs. 1 NSchG)?
Kinder, die bis zum 30.09.2017 das 6. Lebensjahr vollenden.
Dazu gehören auch Kinder, die am 01.10.2017 ihren 6. Geburtstag feiern.

1) Kinder, die nach dem 01.10.2017 6 Jahre alt werden, sind sog. Kann-Kinder. Sie können auf Antrag der Eltern (§64 Abs.1 Satz 2) unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eingeschult werden.

Nach allen eingegangenen Anmeldungen zu jedem neuen Schuljahr, werden die Klassen gebildet. Die Einteilung erfolgt nach festgelegten Kriterien, die sie hier einsehen können.