Maßnahmen zur Qualitätssicherung an der GPGS.

Die Schulen sind nach § 32 (1) des NSchG „…eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts…“ Der Schulleiter / die Schulleiterin trägt gemäß § 43 (1) des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) „…die Gesamtverantwortung für die Schule und für deren Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.“

Die Qualitätsansprüche, die an die Schule herangetragen werden, sind vielfältig und verschiedenartig, je nachdem aus welchem Blickwinkel Schul- und Unterrichtsqualität betrachtet wird. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erziehungsberechtigte und außerschulische Partner aber auch die Gesellschaft, Wirtschaft, Fachdidaktik, Forschung haben Erwartungen an die Schule und an das, was sie leisten soll.

Die Vorstellungen über Schulqualität und die Schulentwicklungsprozesse ändern sich dabei fortwährend. Deshalb ist es wichtig, sich immer wieder durch Evaluationen zu vergewissern, ob die angestrebten Ergebnisse erreicht und die gewünschten Wirkungen erzielt werden. Möglichkeiten dafür sind die Fremdevaluation, z.B. durch die Schulinspektion, und die Selbstevaluation durch interne Befragungen aller Beteiligten.

Die Gudrun-Pausewang-Grundschule hat im Februar 2015 erstmalig alle Schülerinnen und Schüler, Eltern. Lehrkräfte und Mitarbeiter in einer schulinternen Evaluation mit Hilfe des Lüneburger Fragebogens befragt. Die Ergebnisse der Befragungen finden Sie auf unserer Hompage.

Als weitere schulinterne Maßnahme finden Sie im Eingangsbereich den „SchELM“. Hier haben Sie jederzeit auch zwischendurch die Möglichkeit, Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge einzureichen.

Bereits 2009 und 2014 wurde die Qualität der GPGS durch die Schulinspektion überprüft. Dadurch haben wir wertvolle Hinweise von außen bekommen.

Herzlichen Dank an das nette Inspektorenteam!